AGB
Reisebedingungen: viaSol Reisen GmbH
1. Anmeldung/Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der viaSol Reisen GmbH (nachstehend VSR) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder durch Bildschirmsysteme (per E-Mail oder Internet) erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch VSR in Berlin zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form bedarf, wird der Reiseanmelder durch Übersendung der Reisebestätigung/Rechnung informiert. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung vom Inhalt der Anmeldung ab, ist VSR an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Bei Annahme innerhalb der Frist kommt der Reisevertrag auf der Grundlage des neuen
Angebotes zustande.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung mit Sicherungsschein für Pauschalreisen wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, mindestens jedoch 25,- € pro Person fällig. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Reisebestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist VSR berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann VSR die gemäß Ziff. 4 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ohne weitere Aufforderung ist die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Kosten für eine über VSR abgeschlossene Reiserücktrittskosten -Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem bezogenen Reiseangebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog oder ggf. im gesonderten Reiseangebot enthaltenen Angaben sind für VSR bindend, so wie sie Grundlage des Vertrages geworden sind.
3.1 Flugbeförderung
3.1.1 VSR weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführungen nicht immer vermieden werden können. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Reisende am Zielort erst am Tag nach dem eigentlichen Reiseantritt eintrifft. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.2 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Unabhängig davon, ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
3.3 Sonderwünsche
VSR bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Reiseausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen des möglichen zu entsprechen. Die tatsächliche Erfüllung des Sonderwunsches ist jedoch nicht verbindlich.
3.4 Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der örtlichen Reiseleitung möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben sind.
Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von VSR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell bestehendes Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen wird VSR den Reisenden unverzüglich unterrichten. Gegebenenfalls wird VSR dem Reisenden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.2 Änderung des Reisepreises
VSR behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Treibstoffzuschläge oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat VSR den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der VSR in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung seitens VSR über die Preiserhöhung der Reiseleistung geltend zu machen.
4.3 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
4.3.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei VSR bzw. der buchenden Agentur. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.5. geregelten Fälle höherer Gewalt) nicht antreten, die von VSR nicht zu vertreten sind, kann VSR angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich nach Mitteilung an VSR durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 15,- € pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist VSR berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch 30,- € pro Person. Bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an VSR zurückgegeben werden. Erfolgt eine verspätete oder keine Rückgabe, ist VSR berechtigt, vom Kunden zusätzlich zur Stornogebühr eine aufgrund fehlender Dokumente vom Lieferanten erhobene Gebühr zu verlangen. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzreisender vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
1. Rücktrittsgebühren bei Flug-Pauschalreisen, PKW-Reisen (Anreise mit eigenem PKW), Bahn- und Buspauschalreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 % mindestens
jedoch 25,- € pro Person.
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40 %
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55 %
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
2. Rücktrittsgebühren bei Seereisen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20 % mindestens
jedoch 25,- € pro Person.
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35 %
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55 %
ab dem 14. Tag bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 95 % des Reisepreises.
Bei Sondergruppentarifen (z.B. AIDA Vario) gelten gesonderte Rücktritts- bzw. Anzahlungsbedingungen.
Diese werden in den jeweiligen Ausschreibungen / Reisebestätigungen ausgewiesen.
3. Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen, -häusern, Appartements (je Wohneinheit):
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20 %
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50 %
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80 %
ab dem Tag des Reisebeginns 90 %
4. Bei Nur-Flug-Buchungen:
Bei Stornierung vor Ausstellung der Flugtickets 25,- € pro Person
Bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen 100 %.
5. Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100 %.
4.3.2 Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. VSR kann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und ersatzweise ein Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal 30,- € pro Person erheben.
4.3.3 Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind - je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen - nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen ein sofort fälliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,- € pro Person möglich.
4.4 Rücktritt und Kündigung durch VSR
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist VSR berechtigt, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein Rücktrittsrecht seitens VSR besteht aber nicht, wenn VSR die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn VSR diese nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
4.5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
4.5.1 Wird der Reisevertrag infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reisende als auch VSR den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. VSR kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
4.5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird VSR die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von VSR und Reisendem je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn VSR eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von VSR verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
6. Haftung
6.1 Die vertragliche Haftung der VSR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit VSR für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2 Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, VSR gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden des Reisenden gehindert war.
6.3 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche haftet VSR bei Sachschäden bis 4.100,- €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
6.4 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der VSR Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich VSR bei entsprechenden Schadenfällen auf diese berufen.
7. Mitwirkungspflicht
7.1 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung hat der Reisende seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls hierauf eine Abhilfe nicht erfolgt, hat der Reisende die Mängel der in den Reiseunterlagen mit Telefonnummern angegebenen Agentur zu melden. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche zuständige Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.
7.2 Sofern bei Flügen Gepäck abhanden kommt oder beschädigt wird, muss der Reisende eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise gegenüber VSR geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Abweichend davon sind Gepäckverluste innerhalb von 7 Tagen und Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu melden. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in 12 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen für deutsche Staatsbürger zu achten. Diese Hinweise beziehen sich auf Reisende deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sind verpflichtet, sich bezügl. Der Einreise- und Transitbestimmungen bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von VSR bedingt sind.
10. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite des Veranstalters oder unter http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm (den dortigen
Links zur jeweils aktuellen Liste folgen) abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch auch
übersandt.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
11.2 Die Daten, die VSR erhält werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von ViaSol Reisen GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
12. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen VSR an Dritte; auch
Ehepartner und Verwandte. Dieses gilt nicht, soweit Ansprüche an Personen abgetreten werden, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.
13. Rechtsanwendung/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Klagen gegen VSR ist Berlin. Dieses gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
14. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von VSR angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere eine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
15. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen VSR zur Anfechtung des Reisevertrages. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur dann Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im August 2008.
Reiseveranstalter
viaSol Reisen GmbH
Anna-Louisa-Karsch-Str. 2
10178 Berlin
Geschäftsführer:
Dr. Bernd Schröder,
Dr. Alexander Lorbeer
Registergericht AG Charlottenburg HRB 114800 B


