AGB Panameo
Diese Reise- und Zahlungsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages.
1. Anmeldung/ Reisebestätigung
Mit Ihrer Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch oder über Bildschirmsysteme erfolgen kann, bieten Sie panameo Erlebnisreisen GmbH (nachstehend panameo) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Rechnung und Reisebestätigung beim Reiseanmelder zustande. Weicht die Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist panameo an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Bei Annahme innerhalb dieser Frist, was auch durch Zahlung erfolgen kann, kommt der Reisevertrag auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande.
2. Zahlung
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheines wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, sofern nichts anderes vor Vertragsschluss vereinbart wurde, fällig. Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit. Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Datum der Reisebestätigung ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist panameo berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann panameo die gemäß Ziff. 4 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen. Ohne weitere Aufforderung ist die Restzahlung 30 Tage vor Reiseantritt zu leisten. Die Reisedokumente werden erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig. Die Kosten für eine über panameo abgeschlossene Reiserücktrittskosten-Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem bezogenen Reiseangebot und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die im Katalog oder ggf. im gesonderten Reiseangebot enthaltenen Angaben sind für panameo bindend, so wie sie Grundlage des Vertrages geworden sind.
3.1 Flugbeförderung
3.1.1 panameo weist darauf hin, dass insbesondere im Charterflugbereich Änderungen der Abflugzeit, Verspätungen sowie Änderungen der Streckenführungen nicht immer vermieden werden können. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Reisende am Zielort erst am Tag nach dem eigentlichen Reiseantritt eintrifft. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.1.2 Der Reisende ist verpflichtet, sich maximal 48 Stunden vor dem planmäßigen Rückflug den genauen Zeitpunkt des Abfluges bestätigen zu lassen; nähere Angaben hierzu (Telefonnummern) finden sich in den Reiseunterlagen.
3.2 Ferienwohnungen/-häuser und Appartements
Die Ferienwohnung, das Ferienhaus oder das Appartement darf nur von der in der Ausschreibung maximal angegebenen Anzahl von Personen belegt werden. Bei der Ermittlung der Belegung werden auch Kinder als Personen mitgezählt. Die Mitnahme von Haustieren ist nur in Fällen gestattet, in denen die Ausschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend. Fakultative oder verbrauchsabhängige Nebenkosten sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern im Katalog nichts anderes erwähnt ist, sind diese direkt vor Ort zu zahlen.
3.3 Kinderermäßigungen
Maßgebend ist das Alter des Kindes bei Reiseantritt. Sollte das Kind jedoch während der Reise das 2. Lebensjahr erreichen, so gelten bei der Buchung die Bedingungen und Preise für Kinder ab zwei Jahren. Unabhängig davon, ist jedes mitreisende Kind und dessen Alter bei der Buchung anzugeben.
3.4 Sonderwünsche
panameo bemüht sich, Ihrem Wunsch nach Sonderleistungen, die nicht in der Reiseausschreibung aufgeführt sind, im Rahmen des möglichen zu entsprechen. Die tatsächliche Erfüllung des Sonderwunsches ist jedoch nicht verbindlich.
3.5 Reiseverlängerung
Eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes am Zielort ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der panameo-Reiseleitung bzw. der panameo-Vertretung bzw. dem Hotelier möglich, sofern entsprechende Unterbringungs- bzw. Rückflugmöglichkeiten gegeben sind. Die Kosten für eine Verlängerung sind vor Ort zu zahlen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen des Reisevertrages/Hotelvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von panameo nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche und ein eventuell bestehendes Kündigungsrecht des Reisenden bleiben unberührt. Von Leistungsänderungen wird panameo den Reisenden unverzüglich unterrichten. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn panameo in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch panameo dieser gegenüber geltend zu machen.
4.2 Änderung des Reisepreises
panameo behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat panameo den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer zumindest gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn panameo in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung seitens panameo über die Preiserhöhung bzw. -änderung der Reiseleistung geltend zu machen.
4.3 Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
4.3.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei panameo bzw. der buchenden Agentur. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wenn Sie zurücktreten oder wenn Sie die Reise aus Gründen (mit Ausnahme der unter Ziffer 4.5. geregelten Fälle höherer Gewalt) nicht antreten, die von panameo nicht zu vertreten sind, kann panameo angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind als die von uns in der Pauschale (siehe unten) ausgewiesenen Kosten. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet oder wenn die Reise wegen Fehlens der Reisedokumente wie z.B. Reisepass oder notwendige Visa nicht angetreten wird. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende sich nach Mitteilung an panameo durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt E 15,– pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, ist panameo berechtigt, die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch E 30,– pro Person. Bereits ausgehändigte Linienflugscheine, Bahnfahrkarten und Fährtickets müssen bei einem Reiserücktritt unverzüglich an panameo zurückgegeben werden. Die hier genannten Bestimmungen zum Reiserücktritt gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen abweichende Regelungen festgelegt werden. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatz-Reisender vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozent des Gesamtpreises:
1. Rücktrittsgebühren bei Flug-Pauschalreisen, PKW-Reisen (Anreise mit eigenem PKW), Bahn- und Buspauschalreisen:
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20%
vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
vom 14. bis 9. Tag vor Reiseantritt 55%
vom 8. bis 2. Tag vor Reiseantritt 75%
ab dem Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
2. Rücktrittsgebühren bei Seereisen:
Bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 55%
ab dem 14. Tag bis zum 2. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt 90% des Reisepreises.
3. Rücktrittsgebühren bei Ferienwohnungen, -häusern, Appartements (je Wohneinheit):
Bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50%
ab dem 34. Tag vor Reisebeginn 80%
ab dem Tag des Reisebeginns 90%
4. Bei Nur-Flug-Buchungen:
Bei Stornierung vor Ausstellung der Flugtickets E 25,– pro Person
Bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt bzw. bei Nichterscheinen
90%
5. Rücktritts-/Umbuchungskosten für gebuchte Eintrittskarten betragen in der Regel 100%.
4.3.2 Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder Beförderungsart können auf Wunsch eines Reiseteilnehmers nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. panameokann im Einzelfall auf das Stornierungsentgelt verzichten und ersatzweise< ein Umbuchungsentgelt in Höhe von pauschal E 30,– pro Person erheben. 4.3.3 Im Zielgebiet gewünschte Flugumbuchungen sind - je nach Verfügbarkeit von Flugplätzen – nur nach den jeweiligen Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften und gegen ein sofort fälliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von E 30,– pro Person möglich.
4.4 Rücktritt und Kündigung durch panameo
Bei Nichterreichen einer ausdrücklich ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl ist panameo berechtigt, die Reise bis 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reisende den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein Rücktrittsrecht seitens panameo besteht aber nicht, wenn panameo die dazu führenden Umstände zu vertreten hat oder wenn panameo diese nicht nachweisen kann. Die Rücktrittserklärung wird dem Reisenden unverzüglich zugeleitet.
4.5 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
4.5.1 Wird der Reisevertrag infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reisende als auch panameo den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reisende den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. panameo kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen. 4.5.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird panameo die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, werden die Mehrkosten für die Rückbeförderung von panameo und Reisendem je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
5. Gewährleistung/Schadenersatz
5.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reisende den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn panameo eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe< unmöglich ist oder von panameo verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 5.2 Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
6. Haftung
6.1 Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet panameo auch bei Teilnahme der Reiseleitung nicht.
6.2 Die vertragliche Haftung der panameo für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit panameo für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.3 Vertragliche Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, panameo gegenüber geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist können vertragliche Ansprüche nur dann noch geltend gemacht werden, wenn der Reisende an der Einhaltung der Frist ohne eigenes Verschulden des Reisenden gehindert war.
6.4 Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle deliktischen Schadensersatzansprüche aufgrund von Sachschäden ist die Haftung von panameo auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisendem und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aus dem Montrealer Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
6.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der panameo Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich panameo bei entsprechenden Schadenfällen auf diese berufen.
7. Mitwirkungspflicht
7.1 Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Agentur anzuzeigen. Bei Buchung von nur Unterbringung hat der Reisende seine Beanstandungen der Rezeption des Hauses anzuzeigen. Falls Abhilfe nicht erfolgt, nimmt die örtliche panameo-Reiseleitung oder zuständige Agentur zusammen mit dem Reisenden dessen Beanstandung schriftlich auf. Unterlässt der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, entfällt ein Minderungsanspruch.
7.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reisende unbedingt eine Schadenanzeige an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft, ist die Schadenanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung der Ansprüche.
8. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
8.1 Sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, bei panameo geltend machen.
8.2 Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, muss der Reisende innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, bei panameo geltend machen.
8.3 Nach dem Ablauf vorstehender Fristen kann der Reisende Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er an der Einhaltung der Frist ohne Verschulden gehindert war. Dieses gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspätetet Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden binnen 21 Tagen zu melden.
8.4 Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren nach einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden soll, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Schweben Verhandlungen über< vom Reisenden erhobene Ansprüche, ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende< oder panameo die Fortsetzung der Verhandlung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren in drei Jahren.
9. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
9.1 Der Reisende ist verpflichtet auf die in den Ausschreibungen gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen für deutsche Staatsbürger zu achten. Diese Hinweise beziehen sich auf Reisende deutscher Staatsangehörigkeit. Reisende mit anderer Staatsangehörigkeit sind verpflichtet, sich bezügl. der Einreise- und Transitbestimmungen bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten; ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von panameo bedingt sind.
9.2 panameo haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn panameo mit der Besorgung beauftragt war; es sei denn, die Verzögerung ist von panameo zu vertreten.
10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
10.2 Die Daten, die panameo erhält werden gemäß ihrer Zweckbestimmung des Vertrages in der EDV-Anlage von panameo Erlebnisreisen GmbH, Kaltenbornweg 6, 50679 Köln, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden gemäß der deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen geschützt.
11. Abtretungsverbot
Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reisenden gegen panameo an Dritte; auch Ehepartner und Verwandte. Dieses gilt nicht, soweit Ansprüche an Personen abgetreten werden, die selbst Reisende waren oder bei Antritt der Reise geworden wären.
12. Rechtsanwendung/Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Klagen gegen panameo ist Köln. Dieses gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben.
13. Versicherungen
Ausgenommen der gesetzlichen Insolvenz-Versicherung, sind in den von panameo angebotenen Reisen keine weiteren Reiseversicherungen, insbesondere keine Reiserücktrittskosten-Versicherung, im Preis enthalten. Wir empfehlen Ihnen jedoch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie weitergehende Versicherungen. Gerne informieren wir Sie! Entsprechende Versicherungsverträge werden erst mit Zahlung der Prämie wirksam.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft der im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Kunde entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Sobald es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten. Die von der EU Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „Gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internetseite des Veranstalters oder unter ec.europa.eu/transport/air-ban/list_de.htm abrufbar und wird Ihnen vor der Buchung auf Wunsch übersandt.
15. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
Die Erhebung und Verwendung aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönliche Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtete. Der weiteren Nutzung Ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an panameo Erlebnisreisen GmbH, Kaltenbornweg 6, 50679 Köln widersprechen. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir weitere Zusendung von Werbemitteln einschließlich unseres Kataloges unverzüglich einstellen und/oder Ihre Daten nicht mehr für Werbezwecke weitergeben. Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgend nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften. Die Zollbehörden der USA haben allen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, die Flug- und Reservierungsdaten jedes Passagiers zur Verfügung zu stellen. Diese Daten werden von den USA Zollbehörden ausschließlich zu Sicherheitszwecken verwendet.
16. Druckfehler
Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen panameo zur Anfechtung des Reisevertrages. Alle Angaben entsprechen dem Stand bei Drucklegung im Oktober 2010.
Reiseveranstalter
panameo Erlebnisreisen GmbH, Kaltenbornweg 6, 50679 Köln,
Telefon: 0221 – 222 89 - 400
Geschäftsführer: Marcel Mayer, Beat Zingg
Handelsregistereintragung: AG Köln HRB 67749
Stand: 01.10.2010
Reisebedingungen panameo Erlebnisreisen GmbH

